Immobilienbewertung | Analysen | Konzepte. Für die richtigen Entscheidungen mit Weitsicht.

Transparente Immobilienwerte – fundiert, rechtssicher, marktgerecht.

Mit SBCS erhalten Sie rechtssichere, nachvollziehbare Bewertungen und Gutachten, die den Anforderungen von Behörden, Gerichten, Banken oder Investoren standhalten. Unser Team aus Sachverständigen und Bewertungsexperten erstellt Ihre Gutachten strikt nach den Vorgaben der ImmoWertV, auf Wunsch auch mit ergänzender Beleihungswertermittlung oder Liquidationswertabschätzung.

Verkehrswert § 194 BauGB

Verkehrswert:

Wenn es um Immobilien geht, ist der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – eine zentrale Bezugsgröße. Ob Kauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung, steuerliche Bewertung oder gerichtliche Auseinandersetzung: Eine professionelle Verkehrswertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben schafft Transparenz und Orientierung.

 

SBCS erstellt Verkehrswertgutachten gemäß den Vorgaben des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und auf Grundlage der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Unsere Gutachten sind rechtssicher, objektiv und nachvollziehbar – anerkannt von Gerichten, Behörden, Kreditinstituten und Investoren.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt bundesweit einheitlich, wie Verkehrswerte sachgerecht ermittelt werden müssen. Die aktuelle ImmoWertV (Fassung 2021/2022) stellt sicher, dass Bewertungsverfahren einheitlich und methodisch nachvollziehbar angewendet werden. Je nach Objektart und Marktlage kommen dabei drei normierte Verfahren zum Einsatz:

 

  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
Ertragswert (§§ 27–34 ImmoWertV)

Ertragswertverfahren:

Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn die Immobilie zur Erzielung von Erträgen genutzt wird – typischerweise bei wohnwirtschaftlichen Renditeobjekten und Gewerbeobjekten. Der Wert ergibt sich aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag (z. B. Mieteinnahmen) abzüglich Bewirtschaftungskosten und wird mit einem marktüblichen Liegenschaftszinssatz kapitalisiert.

 

Geeignet für:

  • Zinshäuser / Mehrfamilienhäuser
  • Büro- und Gewerbeimmobilien
  • gemischt genutzte Objekte
  • Renditeobjekte aller Art

Das Verfahren berücksichtigt nicht nur den Grundstückswert, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der baulichen Anlagen. Es bietet eine realistische Einschätzung für Eigentümer, Investoren, Käufer und Kreditgeber.

Sachwert (§§ 35–39 ImmoWertV)

Sachwertverfahren:

Wenn eine Immobilie nicht zur Erzielung von Erträgen, sondern zur Eigennutzung oder in Sondernutzung besteht, wird der Verkehrswert über den Substanzwert ermittelt. Dabei werden die Herstellungskosten der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Abnutzung ermittelt und mit dem Bodenwert kombiniert. Marktanpassungsfaktoren sorgen dafür, dass auch Angebot und Nachfrage Berücksichtigung finden.

 

Geeignet für:

  • selbstgenutzte Immobilien
  • Spezialimmobilien (z. B. Schulen, Werkhallen)
  • Immobilien ohne absehbares Mietverhältnis
  • (Spezial- und Sonder) Produktionsimmobilien mit Eigennutzung

Das Sachwertverfahren erlaubt eine Abbildung der realen Gebäudesubstanz, insbesondere bei Objekten, die schwer mit anderen vergleichbar sind.

Vergleichswert (§§ 24–26 ImmoWertV)

Vergleichswertverfahren:

Das Vergleichswertverfahren findet Anwendung, wenn ausreichend aktuelle Vergleichspreise verfügbar sind – etwa aus Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Der Verkehrswert wird dabei durch den Vergleich mit realen Transaktionen ähnlicher Immobilien abgeleitet – unter Berücksichtigung von Lage, Größe, Zustand, Nutzung und rechtlichen Gegebenheiten.

Geeignet für:

  • Eigentumswohnungen
  • Reihenhäuser
  • unbebaute Grundstücke
  • Immobilien in homogenen Märkten

Das Verfahren ist besonders marktgerecht und eignet sich hervorragend für Regionen mit hoher Marktdichte und guter Datenlage.

Discounted Cashflow (DCF)

Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF):

 

Das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) ist eine der international anerkanntesten Methoden, um den Wert einer gewerblich genutzten Immobilie fundiert zu ermitteln.

 

Anders als rein vergangenheitsorientierte Verfahren blickt die DCF-Methode in die Zukunft: Sie basiert auf Ihren erwarteten zukünftigen Cashflows, die auf den heutigen Tag abgezinst werden. So wird der heutige Wert Ihrer zukünftigen Ertragschancen berechnet – ein Ansatz, der Wachstumspotenziale und Risiken gleichermaßen berücksichtigt. Das Ergebnis ist ein intrinsischer Immobilienwert, der über kurzfristigen Marktschwankungen steht und Ihnen als verlässliche Orientierung dient.

Komplexe Wertsteigerung

Die Steigerung von Immobilien- und Unternehmenswerten ist aufgrund zahlreicher Abhängigkeiten und komplexer Sachverhalte oft sehr anspruchsvoll. Hier bedarf es interdisziplinären Wissens, fundierter strategischer Entscheidungen und einer umfassenden Markt- und Branchenkenntnis.

Liquidationswertverfahren

Liquidationswertverfahren:

 

In Sondersituationen kann es nötig sein, den reinen Bodenwert bzw. Veräußerungswert nach Entfernung aller Aufbauten zu betrachten. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn etwa ein Gebäude keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr bringt und ein Abriss wahrscheinlich ist – sprich, das leere Grundstück mehr wert wäre als die bestehende Nutzung.

 

Der Liquidationswert setzt die Immobilie also im Geiste auf "Null", berücksichtigt Abbruchkosten und ergibt so eine Untergrenze des Wertes. Für Gläubiger in einer Zwangslage ist dies relevant, um das Worst-Case-Szenario zu kennen. In der Regel streben wir jedoch an, über geordnete Verkaufsprozesse deutlich höhere Werte als den Liquidationswert zu erzielen.

Beleihungswert | BelWertV

Beleihungswert §16 BelWertV

Der Beleihungswert einer Immobilie ist der langfristig erzielbare Wert, der im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung als Grundlage für Kredite dient. Einfach ausgedrückt handelt es sich um den Betrag, den Ihre Bank der Immobilie als Sicherheit beimisst. Die Bank geht dabei davon aus, diesen Wert auch in vielen Jahren – etwa bei einer Versteigerung – mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielen zu können​.

Zur Ermittlung werden anerkannte Bewertungsverfahren (z. B. Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren) herangezogen und vom aktuellen Marktwert ein Sicherheitsabschlag abgezogen. Daher liegt der Beleihungswert in der Regel unter dem aktuellen Marktwert oder Kaufpreis.

 

Gemäß der gesetzlichen Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) wird der Beleihungswert als jener Immobilienwert definiert, der unabhängig von vorübergehenden Marktschwankungen und ohne spekulative Einflüsse während der gesamten Beleihungsdauer voraussichtlich erzielt werden kann​.

 

Er spiegelt also einen konservativen, dauerhaft stabilen Wert wider.

Immobilien sind stille Riesen. Man muß genau hinhören um sie zu verstehen.

SBCS ist Ihr Partner, wenn es darum geht, den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie zu kennen – fundiert, unabhängig und zukunftsorientiert.

Ob Wohnimmobilie, Spezialimmobilie oder Gewerbestandort – wir kennen für jede Assetklasse und Situation die passende Bewertungsmethode, erheben die erforderlichen Marktdaten, beraten zu Chancen sowie Risiken und erklären Ihnen die Ergebnisse transparent. So haben Sie Klarheit, Sicherheit – und eine starke Verhandlungsgrundlage.

Sichern Sie sich eine objektive und belastbare Immobilienbewertung nach BauGB und ImmoWertV – sprechen Sie uns an.

 

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