Beratung in vorinsolvenzlichen Situationen und in Insolvenz
SBCS - kompetenter Partner in Insolvenzsituationen.
Distressed Corporates: Beratung bei Krise, Umbruch, Insolvenz
Die Schwarzenberg Commercial Solution (SBCS) ist Ihr Partner für strategische Beratung, finanzielle Restrukturierung und insolvenzrechtliche Lösungen.
Unser Team besteht aus Juristen, Betriebswirten und Experten aus den Bereichen: Strategie, Finance, Restrukturierung, Unternehmenssteuerung, M&A, Asset Management und Immobilien.
SBCS legt besonderen Wert auf die rechtssichere Gestaltung von Restrukturierungsmaßnahmen sowie die frühzeitige Erarbeitung tragfähiger Strategien zur Wahrung der Interessen aller Stakeholder.
Unsere Insolvenzexperten
Wenn es um die Auswahl eines optimal passenden Sachwalters oder Insovenzverwalters geht, beraten wir Sie gerne.
Durch die langjährige Erfahrung unseres Teams und durch unser weitreichendes Netzwerk, kennen und empfehlen wir Ihnen die genau passenden Experten.
Im Rahmen eines Schutzschirms- und Eigenverwaltungsverfahren unterstützen wir Sie bei dem Vorschlag eines geeigneten Sachwalters beim zuständigen Gericht.
Ziel ist die optimale, rechtssichere und strategisch fundierte Begleitung im Rahmen einer Eigenverwaltung und anderer insolvenzrechtlicher Verfahren, um für alle Stakeholder bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
SBCS berät Sie bei der sorgfältigen Auswahl geeigneter Sachwalter und erfahrener Insolvenzverwalter, die optimal auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens sowie die individuelle Situation abgestimmt sind.
Fortführung in Insolvenz
Schwarzenberg Commerical Solutions unterstützt Insolvenzverwalter mit allen erforderlichen Leistungen in einem Insolvenzverfahren. Mit unserer Expertise und einem kompetenten, interdisziplinären Team sorgen wir für einen erfolgreichen Verlauf des gesamten Insolvenzverfahrens.
- Interim Management | CRO
- Operative Betriebsfortführung
- Schnittstellenkoordination
- Strategische und wirtschaftliche Beratung
StaRUG
Wenn es um die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens geht, stehen Unternehmen verschiedene strategische Handlungsoptionen zur Verfügung. Um die Risiken einer Insolvenz frühzeitig zu reduzieren, bietet das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine gesetzlich verankerte Möglichkeit. Ziel ist es, das Unternehmen zu restrukturieren, bevor eine Insolvenzsantragspflicht besteht.
- Reduzierung vorhandener Verbindlichkeiten
- Vermeidung der Insolvenzrisiken
- Abbau der Schuldenlast
- Sicherung der Handlungsfähigkeiten des Unternehmens
Schutzschirmverfahren | Eigenverwaltung
Eine Form des Insolvenzverfahrens ist die Eigenverwaltung (§270b InsO). Hierbei behält die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen, sodass eine aktive Mitwirkung an der Sanierung des Unternehmens möglich ist. Ziel ist es, auf das Know-How der Geschäftsleitung zuzugreifen, Ressourcen sinnvoll zu nutzen sowie die Vertrauensbasis zu den Stakeholdern zu stabilisieren. SBCS begleitet Sie in diesem herausfordernden Prozess und optimiert die positive Außenwirkung Ihres Unternehmens.
Der Sanierung in Eigenverwaltung vorgelagert, ist das Schutzschirmverfahren (§270d InsO). In diesem Verfahren erfolgt die Erstellung eines Insolvenzplans mit dem Ziel der erfolgreichen Sanierung des Unternehmens in Eigenverantwortung.
Vorinsolvenzliche Beratung
Das primäre Ziel einer vorinsolvenzlichen Beratung ist die Prüfung einer eventuellen Insolvenzantragspflicht – und – die Abwendung einer solchen. Um verschiedene Lösungsmöglichkeiten und die Umsetzung von Sanierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen zu können, ist die aktuelle IST-Situation und der Status des Unternehmens in der Krise entscheidend. SBCS übernimmt die Prüfung von möglichen Insolvenzantragspflichten (IDW S11) und trifft eine klare Aussage, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht. Die drei Gründe eines Insolvenzantrags sind:
1. Zahlungsfähigkeit nach §17 InsO: Das Unternehmen ist nicht in der Lage, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen
2. Überschuldung nach §19 InsO: Die Verbindlichkeiten des Unternehmens übersteigen den Wert seiner Vermögenswerte
3. Drohende Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO: Es ist zu erwarten, dass das Unternehmen in den nächsten 12 Monaten zahlungsunfähig wird
Unsere Leistungen:
- Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
- Rechtzeitige Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
- Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens
- Abwendung der Insolvenz
- Minimierung von Haftungsrisiken
- Fortführung Ihres Unternehmens
- Empfehlung eines passenden Insolvenzverwalter zur vorinsolvenzlichen Beratung